Für deine Liebsten nur das Beste
Für deine Liebsten nur das Beste
Die Kurzzeitpflege ist ein zeitlich befristetes Pflegeangebot für Menschen, die vorübergehend auf stationäre Betreuung angewiesen sind. Sie dient sowohl der Überbrückung als auch der Entlastung – für Betroffene wie auch für ihre Angehörigen.
Nach einem Spitalaufenthalt, wenn vor der Rückkehr nach Hause eine Erholungsphase unter professioneller Betreuung nötig ist
Zur Überbrückung, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist (z. B. Umbauten, Krankheit der pflegenden Person)
Als Urlaubsvertretung, wenn Angehörige eine Pause brauchen oder in den Ferien sind
Bei einer vorübergehenden Verschlechterung des Gesundheitszustands, die eine intensivere Betreuung erfordert
Zur Probezeit, wenn geprüft werden soll, ob ein Leben im Heim infrage kommt
In der Kurzzeitpflege erhalten pflegebedürftige Menschen eine umfassende, professionelle Betreuung – zeitlich befristet, aber dennoch individuell abgestimmt auf ihre Bedürfnisse. Die Betreuung erfolgt in der Regel rund um die Uhr und bietet Sicherheit, Struktur und gezielte Unterstützung im Alltag.
Zu den typischen Leistungen der Kurzzeitpflege zählen:
Grundpflege wie Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Unterstützung beim Aufstehen, Gehen oder Zubettgehen sowie Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Medikamentengabe und Mobilitätsunterstützung, z. B. beim Gang zur Toilette oder bei Transfers vom Bett in den Rollstuhl
Pflegefachliche Betreuung, inklusive Wundversorgung, Kontrolle von Vitalwerten oder Verabreichung ärztlich verordneter Therapien
Verpflegung und Unterkunft: Die betreuten Personen erhalten ausgewogene Mahlzeiten, wohnen in einem vollständig ausgestatteten Zimmer und haben Zugang zu Gemeinschaftsbereichen
Soziale Betreuung und Aktivierung, etwa durch gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigungsangebote, Gespräche oder Bewegungsübungen
Unterstützung bei der Alltagsgestaltung: Tagesstruktur, persönliche Ansprache und gezielte Förderung helfen, den Tag sinnvoll und angenehm zu erleben
Rehabilitative Massnahmen, zum Beispiel zur Förderung der Mobilität, Selbstständigkeit oder psychischen Stabilität – insbesondere nach einem Spitalaufenthalt
Die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt – bei ärztlicher Verordnung – einen Teil der Pflegekosten. Weitere finanzielle Unterstützung ist möglich durch:
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV
Kantonale oder kommunale Beiträge (je nach Wohnort unterschiedlich geregelt)
Private Zahlungen oder Zusatzversicherungen
Es ist empfehlenswert, sich frühzeitig bei der zuständigen Gemeinde, dem Heim oder einer Fachberatungsstelle zu informieren.
Für pflegende Angehörige ist die Kurzzeitpflege eine wichtige Entlastungsmöglichkeit, um neue Kraft zu schöpfen. Gleichzeitig bietet sie pflegebedürftigen Personen eine professionelle und sichere Betreuung in einer geschützten Umgebung – mit der Chance auf neue soziale Kontakte und gezielte Förderung.