Für deine Liebsten nur das Beste

Für deine Liebsten nur das Beste

Angehörigenpflege

In der Schweiz übernehmen jährlich tausende Menschen die Pflege und Betreuung ihrer Angehörigen – sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Diese Form der Pflege, die meist im häuslichen Umfeld stattfindet, ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Gesundheitssystems und ergänzt die professionelle Pflege in bedeutendem Ausmass.

Was ist Angehörigenpflege?

Angehörigenpflege bedeutet, dass Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte regelmässig Pflege- und Unterstützungsaufgaben für eine pflegebedürftige Person übernehmen. Diese Aufgaben können vielseitig sein und reichen von alltäglicher Hilfe beim Anziehen, Essen oder der Körperpflege bis hin zur emotionalen Unterstützung oder Begleitung zu Arztterminen.

In der Schweiz leisten betreuende Angehörige laut Studien jährlich Millionen von unbezahlten Arbeitsstunden. Ohne ihren Einsatz wäre das Gesundheitssystem stark überlastet – sie entlasten Spitäler, Altersheime und Spitex-Dienste erheblich. Gleichzeitig stellt die Angehörigenpflege auch eine grosse physische und psychische Belastung dar.

Unterstützung für pflegende Angehörige

Finanzielle Entschädigung
Einige Kantone ermöglichen eine Entlohnung für pflegende Angehörige – entweder direkt oder über Organisationen wie Caritas oder Pflegewegweiser (CHF 35–38/Stunde, inkl. Sozialleistungen). Ergänzungsleistungen (EL) oder Pflegegeldmodelle können je nach Situation zusätzlich beantragt werden. Zudem gibt es AHV-Betreuungsgutschriften, die sich positiv auf die spätere Rente auswirken.

Beratung & Schulung
Organisationen wie Pro Senectute, Alzheimer Schweiz oder die Krebsliga bieten Pflegekurse, Informationsmaterial und persönliche Beratung. Angehörige erhalten so wichtiges Wissen und psychologische Unterstützung im Umgang mit der Pflegesituation.

Entlastungsdienste
Spitex, Tagesstrukturen oder Kurzzeitpflege in Heimen ermöglichen Erholungspausen. Auch Freiwilligenorganisationen wie Benevol bieten punktuelle Hilfe im Alltag.

Beruf und Pflege vereinen
Seit 2021 gibt es gesetzlich geregelte Pflegeurlaube: Bis zu 10 Tage pro Jahr für nahe Angehörige oder 14 Wochen für Eltern schwer kranker Kinder – mit Lohnersatz über die Erwerbsersatzordnung (EO). Viele Arbeitgeber zeigen sich zudem flexibel bei Arbeitszeitmodellen.

Psychosoziale Unterstützung
Angehörige sind oft stark belastet. Selbsthilfegruppen, Hotlines (z. B. Pro Mente Sana oder Tel 143) und psychologische Beratungsangebote helfen, die mentale Gesundheit zu stärken.

Finanzielle Unterstützung

In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, pflegende Angehörige für ihre wertvolle Arbeit finanziell zu entschädigen. Eine gängige Praxis ist die Anstellung durch spezialisierte Spitex-Organisationen, die es ermöglichen, Pflegeleistungen über die Krankenkasse abzurechnen. Der Stundenlohn für solche Tätigkeiten variiert je nach Organisation und liegt zwischen CHF 35 und CHF 38. Beispielsweise bietet die Caritas einen Stundenlohn von CHF 35 an und übernimmt zudem die Beiträge für Sozialversicherungen. Pflegewegweiser vergütet mit CHF 37.90 pro Stunde, inklusive Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag. Spitex MediKo zahlt einen Stundenlohn von CHF 38 und sorgt ebenfalls für die entsprechenden Sozialleistungen.

  • Betreuungsgutschriften: Wenn Sie nahe Verwandte pflegen, die eine Hilflosenentschädigung für mindestens mittlere Hilflosigkeit erhalten, können Sie bei der AHV Betreuungsgutschriften beantragen. Diese werden nicht direkt ausbezahlt, sondern erhöhen später Ihre Altersrente. 

  • Betreuungszulagen: Einige Kantone und Gemeinden gewähren pflegenden Angehörigen pauschale Betreuungszulagen. Die Voraussetzungen und die Höhe dieser Zulagen variieren je nach Kanton und Gemeinde.